{"id":3418186,"date":"2025-01-15T09:04:33","date_gmt":"2025-01-15T08:04:33","guid":{"rendered":"https:\/\/mind-forms.de\/?p=3418186"},"modified":"2025-03-05T15:29:24","modified_gmt":"2025-03-05T14:29:24","slug":"e-invoicing-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mind-forms.de\/e-rechnung\/e-invoicing-eu\/","title":{"rendered":"E-Invoicing in anderen EU-Staaten"},"content":{"rendered":"\n
Seit 2019 müssen Unternehmen in EU-Staaten, wenn sie eine Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber stellen, diese Rechnung als E-Rechnung übermitteln, also üblicherweise als strukturierte XML-Datei. Dabei gibt es einige länderspezifische Lösungen für die E-Rechnung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie andere EU-Staaten die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) handhaben.<\/p>\n
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In der EU gibt es die Europäische Norm EN 16931, welche die E-Rechnung<\/a> im B2G-Bereich normiert. Es geht also darum, wie Unternehmen eine elektronische Rechnung an eine öffentliche Stelle wie ein Ministerium zu stellen haben.<\/p>\n Einige Länder wie Deutschland oder Italien haben zusätzliche Regelungen für den B2B-Bereich erlassen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Digitalisierung voranzutreiben. So müssen Unternehmen in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 im B2B-Bereich E-Rechnungen verarbeiten können. Dafür gibt es die beiden Formate ZUGFeRD<\/a> und XRechnung<\/a>.<\/p>\n Solche speziellen Formate gibt es in jedem EU-Staat. Damit Sie wissen, auf welche Regeln und Formate Sie achten müssen, wenn Sie Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Staaten machen, haben wir hier die Regelungen für einige EU-Staaten zusammengetragen.<\/p>\n