Das müssen Sie im Dezember 2021 zu E-Rechnung wissen: Aktuelle News & Infos
Das Thema E-Invoicing gewinnt auch in den umliegenden Ländern immer mehr an Relevanz – Daher geht es diesen Monat um die kommende E-Invoicing Pflicht und alle weiteren Entwicklungen in Frankreich sowie um die Normen für die elektronische Rechnung auf europäischer Ebene (der EN 16931). Darüber hinaus bekommen Sie noch einen kleinen Ausblick auf eine mögliche E-Belegs-Pflicht.
Factur-X in Frankreich ab 2024 verpflichtend
Bereits seit Januar 2020 besteht in Frankreich im Zuge des Finanzgesetztes die Pflicht E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auszustellen Die Umsetzung der kontinuierlichen Transaktionskontrolle durch E-Invoicing muss bis 2026 abgeschlossen sein. Aktuell steht die B2B-E-Reporting-Pflicht im Mittelpunkt. Rechnungen werden dabei über eine zentrale Plattform an Empfänger zugestellt. Der Empfang von elektronischen Rechnungen ist ab dem 1. Juli 2024 für alle Unternehmen verpflichtend. Dabei wird auf das Format Factur-X (entspricht dem ZUGFeRD Format) gesetzt.
Update der EN-16931-1
Die EU-Norm EN 16931, die die Grundlage für XRechnung bildet, wird erweitert. Inkrafttreten soll diese Erweiterung ab dem 24.05.2024. Nach aktuellem Stand befindet sich der Entwurf in der Übersetzung. Der Entwurf umfasst insgesamt 33 Anpassungen, basierend auf dem gesammelten Feedback der CEN-Mitgliedsstaaten. Es wird auf jeden Fall zu Anpassungen an XRechnung kommen. Die Tragweite der Auswirkungen ist jedoch noch nicht absehbar.
Ausblick: Mögliche E-Belegs-Pflicht
Um Ihnen noch einen kleinen Ausblick auf mögliche Neuerungen zu geben: Das Ausstellen elektronischer Belege könnte bald zur Pflicht werden. An einem Entwurf dazu wird aktuell im CEN gearbeitet. Einer der Gründe dafür ist, dass Belege von vielen genutzt werden und damit auf einen Massenmarkt abzielen. Außerdem können E-Belege auf Informationsquellen verweisen, wie auf Nährstoffe oder die Mindesthaltbarkeit (MHD) von Lebensmitteln im Supermarkt.
Ich hoffe, diese Zusammenfassung der aktuellen E-Rechnungs-News hat Ihnen weitergeholfen. Ich freue mich auf Ihr Feedback, Ihre Anmerkungen und Ihre Fragen in den Kommentaren.