Das müssen Sie im Mai 2021 zu E-Rechnung wissen: Aktuelle News & Infos
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie das Wichtigste über das neu veröffentlichte Format Order-X. Damit ist dem „Forum elektronischer Rechnung Deutschlands“ (FeRD) nun erstmalig der Lückenschluss im elektronischen Beschaffungsprozess gelungen. Außerdem geben wir einen Überblick über den aktuellen Stand der elektronischen Rechnung in den Bundesländern und zeigen auf, wer seine Hausaufgaben bereits gemacht hat und wer bezüglich E-Rechnung noch nachsitzen muss.
Order-X Version 1.0 veröffentlicht
Im letzten Monat wurde das Hybridformat „Order-X“ für die digitalisierte Erstellung und Verarbeitung von Aufträgen veröffentlicht. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und das Forum National de la Facture Electronique et des Marchés Publics Electroniques (FNFE-MPE) haben gemeinsam über ein Jahr an der Entwicklung dieses Standards gearbeitet. Order-X basiert auf der gleichen Semantik und auf gleichen Datenmodellen wie das elektronische Rechnungsformat Factur-X, in Deutschland bekannt als ZUGFeRD.
Das Einrichten von digitalisierten Bestellprozessen, ohne auf eine Sichtkontrolle zu verzichten, ist mit Order-X durch das hybride Format möglich. Außerdem können Dokumente wie Kundenaufträge, Auftragsbestätigungen oder -ablehnungen und Auftragsänderungen digitalisiert werden. Wenn Sie weitere Informationen – wie z. B. die verschiedenen Datenprofile zu Order-X – interessieren, lesen Sie gerne auf unserer neuen Knowhow Seite Order-X weiter.
XRechnung in den Bundesländern
Der aktuelle Stand der elektronischen Rechnung unterscheidet sich in den Bundesländern. Ich gebe Ihnen im Folgenden ein paar Einblicke.
Eine XRechnungspflicht gibt es bereits seit dem 27.11.2020 in Bremen. Ab dem 01.02.2022 folgt diese Pflicht auch im Saarland und Baden-Württemberg. Hessen schließt sich ab dem 18.04.2024 ebenfalls an.
Als Vorreiter der E-Rechnung kann man Bremen, NRW, das Saarland und Sachsen-Anhalt bezeichnen. In diesen Bundesländern ist XRechnung auch auf Kommunalebene möglich sowie über alle Übertragungswege (auch PEPPOL). Teilweise herrscht bereits die Verpflichtung für elektronische Rechnungen.
Als Sonderfall lässt sich Hamburg nennen. Dies ist das einzige Land ohne rechtliche Grundlage für eInvoicing, was nicht EU-Norm konform ist. In der Praxis fährt Hamburg jedoch gut mit seinen Regelungen: 2018 zählte Hamburg bereits mehr als 50.000 elektronische Rechnungen.
Die beiden Schlusslichter sind Bayern und Schleswig-Holstein.
In Bayern gibt es keine Regelungen im Kommunalbereich, außerdem wird kein Web-Upload und kein Peppol unterstützt. Die Verschlüsselung folgt nur über die kostenpflichtige DE-Mail.
Auch Schleswig-Holstein verwendet E-Rechnung nicht im Kommunalbereich. Ein Rechnungsversand muss jedoch mindestens über DE-Mail versendet werden. Alternative Übertragungswege sind hier weiter im Aufbau.
Wie Sie sehen, bestehen große Unterschiede bei der Benutzung und Pflicht von XRechnung in den verschiedenen Bundesländern. Für nähere Informationen, finden Sie hier eine einzelne Auflistung aller Bundesländer.
Ich hoffe, diese Zusammenfassung der aktuellen E-Rechnungs-News hat Ihnen weitergeholfen. Ich freue mich auf Ihr Feedback, Ihre Anmerkungen und Ihre Fragen in den Kommentaren oder schreiben Sie mir einfach eine Mail an girke@mind-forms.de.