Die Vereinigten Arabischen Emirate treiben ihre E-Rechnungsstrategie voran. Mit dem 1. Juli 2026 begann laut offiziellem Zeitplan die Pilot- und freiwillige Einführungsphase der E-Rechnung. Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in den VAE sollten sich spätestens jetzt um die Anpassung ihres Rechnungsmanagements kümmern. 

Das Wichtigste im Überblick 

  • Format: Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz im XML-Format. 
  • Anwendungsbereich: Betroffen sind grundsätzlich Geschäfts- und Behördentransaktionen in den VAE – unabhängig davon, ob ein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert ist. 
  • Zeitplan: Der Pflichtstart erfolgt stufenweise ab Januar 2027 für große Unternehmen, ab Juli 2027 für kleinere Unternehmen und ab Oktober 2027 für Behörden. 
  • Vorbereitung: Unternehmen sollten jetzt ihren Service Provider auswählen, ERP-Daten prüfen, Prozesse anpassen und den Ende-zu-Ende-Austausch testen. 

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Was ist eine VAE E-Rechnung? 

In einer E-Rechnung müssen laut Vorschriften der VAE strukturierte Rechnungs- und Gutschriftdaten enthalten sein, die Softwarelösungen automatisch verarbeiten können. Die offiziellen Leitlinien sehen für die technische Umsetzung XML sowie die Peppol-Spezifikation PINT-AE vor. PDF-Dateien, QR-Codes oder Barcodes erfüllen die vorgeschriebenen Anforderungen nicht. 

Unternehmen müssen einen von der Regierung akkreditierten Service Provider wählen, um den Austausch der E-Rechnungen mit ihren Geschäftspartnern abzubilden. Die Umstellung verändert, wie betroffene Unternehmen Rechnungsdaten erzeugen, validieren, übermitteln, empfangen und archivieren müssen. Denn Stammdaten, Steuerlogiken und Freigabeprozesse müssen sauber zusammenspielen. 

Aktueller Zeitplan: Wer muss wann handeln? 

Die VAE führen die neuen Vorschriften zur E-Rechnung in mehreren Phasen ein: 

  • Seit 1. Juli 2026: Ausgewählte Unternehmen nehmen am Pilotprogramm teil. Gleichzeitig dürfen Unternehmen unabhängig von ihrem Umsatz freiwillig starten. 
  • Unternehmen ab 50 Millionen AED Umsatz: Sie müssen bis zum 30. Oktober 2026 einen akkreditierten Service Provider benennen. Eine ursprüngliche Frist bis zum 31. Juli 2026 wurde verlängert. Das E-Invoicing-System müssen die Unternehmen bis zum 1. Januar 2027 produktiv einsetzen.  
  • Unternehmen unter 50 Millionen AED Umsatz: Für sie endet die Provider-Frist am 31. März 2027; der Pflichtbetrieb beginnt am 1. Juli 2027. 
  • Behörden: Sie müssen bis zum 31. März 2027 einen Provider auswählen und ab dem 1. Oktober 2027 elektronisch fakturieren. 

Für große Unternehmen läuft damit bereits die entscheidende Umsetzungsphase. Wer erst kurz vor dem Go-live mit Datenmapping, Integration und Tests beginnt, erhöht unnötig das Risiko von Übertragungsfehlern und Prozessabbrüchen. 

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Welche Transaktionen fallen unter die Pflicht? 

Grundsätzlich beziehen sich die neuen Regelungen auf alle Geschäftstransaktionen in den VAE: Erfasst sind demnach B2B-, B2G-, G2B- und G2G-Vorgänge, aber keine B2C-Geschäfte. Die Pflicht gilt unabhängig vom Mehrwertsteuerstatus. Auch Unternehmen ohne bisherige Steuerregistrierung können deshalb eine Tax Identification Number benötigen. 

Es gelten zudem begrenzte Ausnahmen, etwa für bestimmte hoheitliche Tätigkeiten, ausgewählte internationale Luftverkehrsleistungen und bestimmte von der Mehrwertsteuer befreite oder mit null Prozent besteuerte Finanzdienstleistungen. 

Die VAE hat zuletzt für Unternehmen in einer VAT Group klargestellt: Interne Geschäftstransaktionen bleiben grundsätzlich im Anwendungsbereich. Sie erhalten jedoch eine 24-monatige Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2027. Andere Transaktionen der Gruppenmitglieder fallen weiterhin unter die regulären Fristen. 

Das 5-Corner-Modell: E-Rechnung und Steuerkommunikation der VAE in der Praxis 

Die VAE setzen auf ein dezentrales 5-Corner-Modell. Ihr Unternehmen übermittelt die Rechnungsdaten an einen akkreditierten Service Provider, kurz ASP. Dieser prüft und konvertiert die Daten, sendet die E-Rechnung über das Peppol-Netzwerk an den ASP des Empfängers und meldet relevante Steuerdaten an die Federal Tax Authority. Der empfangende Provider validiert die Rechnung, übermittelt sie an den Kunden und meldet nach erfolgreicher Validierung ebenfalls die Steuerdaten an die Finanzbehörde.  

5-Corner-Modell

Das Finanzministerium veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste zugelassener Anbieter. Dennoch bleibt Ihr Unternehmen für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Wählen Sie den Provider daher nicht nur nach Preis, sondern auch nach Integrationsfähigkeit, Supportmodell, Datensicherheit und Erfahrung mit Ihrer ERP-Landschaft aus.  

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten 

Starten Sie mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Klären Sie zunächst, welche Gesellschaften, Transaktionen und Systeme betroffen sind. Prüfen Sie anschließend, ob Ihr ERP-System alle Pflichtfelder vollständig und korrekt bereitstellt. Besonders häufig bremsen unvollständige Kundenadressen, uneinheitliche Steuerkennzeichen, fehlende Identifikationsnummern oder manuelle Sonderprozesse die Umsetzung. 

Danach sollten Sie einen ASP auswählen und das Onboarding über EmaraTax anstoßen. Planen Sie außerdem ausreichend Zeit für Schnittstellen, Fehlerbehandlung und Ende-zu-Ende-Tests ein. Testen Sie nicht nur den Versand, sondern ebenso Empfang, Statusmeldungen, Gutschriften, Stornos und Systemausfälle. 

Für die Compliance brauchen Sie klare Zuständigkeiten. Nur so stellen Sie reibungslose und fristgerechte Abläufe sicher und vermeiden Sanktionen. Denn das Regelwerk sieht beispielsweise 5.000 AED Strafe je verspätetem Monat für die nicht fristgerechte Einführung beziehungsweise Provider-Benennung vor. Bei verspäteten Rechnungen oder Gutschriften können 100 AED je Dokument bis maximal 5.000 AED pro Kalendermonat anfallen. Systemausfälle müssen innerhalb von zwei Geschäftstagen gemeldet werden; bei Verspätung drohen 1.000 AED pro Tag. 

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Fazit: Aus Pflicht wird Prozessvorteil 

Die E-Rechnung der VAE ist kein isoliertes Steuerprojekt. Sie betrifft Finance, Tax, IT, Einkauf und Vertrieb – und bietet Unternehmen damit die Chance, ihre Prozesse so zu modernisieren, dass sie Medienbrüche, manuelle Nacharbeiten und lange Freigabezeiten reduzieren. Hierfür dürfen Sie die Umstellung allerdings nicht nur als kurzfristige Schnittstellenaufgabe verstehen, sondern müssen sie zum Anlass nehmen, einen neuen durchgängig digitalen Prozess zu etablieren. 

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FAQ

Ist eine PDF-Rechnung künftig ausreichend? 

Nein. Eine PDF kann weiterhin als lesbare Darstellung dienen, erfüllt allein aber nicht die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung in den VAE. Maßgeblich ist der maschinenlesbare Datensatz. 

Gilt die Pflicht nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen? 

Nein. Grundsätzlich beziehen sich die neuen Regelungen auf Unternehmen mit Geschäftstransaktionen in den VAE unabhängig von ihrer Mehrwertsteuerregistrierung, sofern keine Ausnahme greift. 

Benötigt jedes betroffene Unternehmen einen Service Provider? 

Ja. Unternehmen im Anwendungsbereich müssen einen zugelassenen Service Provider (ASP) für Versand und Empfang von E-Rechnungen einsetzen. Das Onboarding stößt das Unternehmen selbst über EmaraTax an. 

Wann sollten kleinere Unternehmen mit der Vorbereitung beginnen? 

Am besten sofort. Obwohl der Pflichtbetrieb für Unternehmen unter 50 Millionen AED Umsatz erst am 1. Juli 2027 beginnt, benötigen Datenbereinigung, Provider-Auswahl, Integration und Tests häufig mehrere Monate.