Alex Wiefel
24. Oktober 2023

ZUGFeRD und XRechnung für den verpflichtenden B2B-E-Rechnungsaustausch in Deutschland

Nach dem neuen Wachstumschancengesetz müssen inländische B2B-Unternehmen ab 2025 nur noch elektronische Rechnungen empfangen und ab 2026 nur noch elektronische Rechnungen versenden können. Doch welche Formate sind für die Umstellung geeignet? Dazu gibt es nun erste offizielle Informationen.

Der Gesetzesentwurf: Das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz soll die Digitalisierung in der Wirtschaft vorantreiben und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Vor allem soll es die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Deutschland fördern.
Dazu sieht es mehrere Neuerungen vor, wie zum Beispiel eine erhöhte Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen, eine Erweiterung der förderfähigen Investitionen sowie Anreize für die Durchführung größerer Projekte. Darüber hinaus wird auch die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die an externe Partner vergeben werden, gesteigert. Insgesamt soll das Gesetz die Innovationskraft deutscher Unternehmen stärken und ihnen helfen, im internationalen Wettbewerb wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Warum E-Rechnungen?

Im Kontext des Gesetzes wird die Digitalisierung für Unternehmen noch bedeutender als ohnehin schon: Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) soll eine vereinfachte Rechnungsstellung bewirken. Diese Maßnahme soll für mehr Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen sorgen.

XRechnung und ZUGFeRD

Welche Formate gelten in diesem Kontext als zulässig? Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben diese Frage nun geklärt: Sie haben festgelegt, dass sowohl Rechnungen im XRechnungs- als auch im ZUGFeRD-Format die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erfüllen. Beide Formate entsprechen dem europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung und der entsprechenden Syntaxliste gemäß der Richtlinie 2014/55/EU. Unternehmen, die diese Formate bereits verwenden, sind also auf der sicheren Seite.

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Hybride Rechnungen: Strukturierte Daten haben Vorrang

Interessant ist auch die Klarstellung zu hybriden Rechnungsformaten. Ein hybrides Rechnungsformat enthält sowohl strukturierte Daten als auch eine für das menschliche Auge lesbare Bilddatei. Ab dem 1. Januar 2025 hat bei Abweichungen der strukturierte Teil der Rechnung Vorrang. Dies ist eine Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der die Bilddatei als maßgeblich galt.

Weitere Entwicklungen

Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der EDI-Verfahren für bestimmte Wirtschaftsbereiche bewusst und arbeitet an einer Lösung, die deren weitere Nutzung sicherstellt. Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2025 der Empfang einer elektronischen Rechnung für alle inländischen Unternehmer verpflichtend, unabhängig davon, ob sie selbst elektronische Rechnungen ausstellen.

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Alex Wiefel

Alex Wiefel

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