
Das E-Rechnungsgesetz – 2020 bricht eine neue Ära an

Ab November 2020 gilt das E-Rechnungsgesetz vollumfänglich. Behörden in Deutschland sind dann zum Einsatz elektronischer Rechnungen verpflichtet. Und für Länder und Kommunen läuft die Umsetzungsfrist zur Einführung von E-Rechnungen bereits im April 2020 ab. Aber was genau ändert sich dadurch? Und welche Anforderungen sollte eine E-Rechnung erfüllen? Wir sehen uns gemeinsam an, was sich getan hat und was noch kommen wird.
Die Zukunft heißt E-Rechnung
Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die elektronische Rechnungslegung trägt zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei.
Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
E-Rechnung ist – Sie haben es bereits geahnt – die Abkürzung für elektronische Rechnung und damit eine Alternative zur klassischen Papierrechnung. Die E-Rechnung besitzt die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen wie das klassische Format. Sie muss darüber hinaus jedoch in einem strukturierten elektronischen Format wie der XRechnung ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Das Thema E-Rechnung ist noch neu für Sie? Dann schauen Sie gerne bei unserem Knowhow E-Rechnung vorbei und verschaffen sich einen ersten Überblick.
Von dieser elektronischen Zukunft sind jedoch nicht nur öffentliche Behörden betroffen, sondern auch all die Einrichtungen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, wie z. B. Krankenhäuser, Sparkassen oder auch die Stadtwerke. Dazu kommen dann auch noch all die Unternehmen, die mit Behörden und öffentlichen Verwaltungen laufende Dienstleistungs- oder Lieferverträge haben. Im Zuge der Digitalisierung kommen Sie kurz- oder langfristig gesehen also nicht an der E-Rechnung vorbei.
Schrittweise in die papierlose Zukunft
April 2014
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU – die sogenannte „E-Rechnungs-Verordnung“ – wurde verabschiedet und legt damit den Grundstein für die digitale Rechnungsstellung. Sie gibt einen straffen Zeitplan bezüglich des Inkrafttretens der enthaltenen Regelungen in mehreren Stufen vor.
November 2018
Im Jahr 2016 wurde bereits der erste Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie durch das Bundeskabinett verabschiedet. Dieser ist dann am 27. November 2018 in Form des E-Rechnungsgesetzes in Kraft getreten. Seitdem sind Bundesministerien und Verfassungsorgane dazu verpflichtet, E-Rechnungen in Empfang zu nehmen und diese zu verarbeiten.
November 2019
Genau ein Jahr später wurde auch allen weiteren öffentlichen Auftraggebern des Bundes die Einführung der E-Rechnung vorgeschrieben.
April 2020
Durch die dritte Umsetzungsstufe wird Ländern und Kommunen der 18.04.2020 als spätestmöglichster Abwicklungszeitpunkt vorgegeben.
November 2020
Ab dem 27. November 2020 gilt die Regelung dann für alle weiteren öffentlichen Institutionen. Der genaue Gesetzeswortlaut gem. §3 Abs.1 E-Rech-VO besagt: „Rechnungssteller müssen Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronischer Form ausstellen und übermitteln.
Sie können sich hierbei der Dienstleistung von Rechnungssendern bedienen.“ Davon ausgenommen sind lediglich Direktaufträge bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 € sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmte Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.
Unser Fazit zum E-Rechnungsgesetz
Spätestens ab dem 27. November 2020 sind also vielleicht auch Sie von der finalen Durchsetzung des E-Rechnungsgesetzes betroffen. Aber bedeutet die Frist nun, dass Unternehmen direkt eine zeit- und kostenintensive Umrüstung auf eine E-Rechnungs-Software vornehmen müssen?
Da kann ich Sie beruhigen, das ist vorerst nicht nötig. Solange Sie darüber im Bilde sind, was genau Bestandteil einer E-Rechnung ist. Alles Wissenswerte zu den Anforderungen an eine E-Rechnung und weitere nützliche Informationen finden Sie darüber hinaus in unserem kostenlosen E-Book zum Thema E-Rechnung:
