Das müssen Sie im Juni 2021 zu E-Rechnung wissen: Aktuelle News & Infos
Diesen Monat erhalten Sie eine Kurzübersicht über das weitverbreitete Netzwerk „Peppol“, das zur Übermittlung von elektronischen Dokumenten wie Rechnungen genutzt wird. Außerdem informiere ich Sie über die wichtigsten Anpassungen der nächsten Version von XRechnung: Die Version 2.0.1, die ab dem 01.07.2021 gültig ist.
Kurzübersicht Peppol
Peppol (Pan european procurement protocol) ist aktuell in aller Munde: In 31 Ländern in Europa, sowie Australien, Mexiko, Neuseeland, Singapur und den USA ist Peppol bereits verbreitet.
Diese übereuropäische Verbreitung ist übrigens der Grund, weshalb offiziell nicht mehr „PEPPOL“ als Akronym verwendet wird sondern „Peppol“ als Eigenname, weil das Adjektiv „european“ (also europäisch) nicht mehr aktuell ist.
Peppol ist streng genommen kein Netzwerk, sondern eine Menge an Spezifikationen, die festlegen, wie ein verschlüsselter Ende-zu-Ende-Versand von Dokumenten über das Internet aufgebaut werden muss.
Jeder Provider zahlt eine jährliche Gebühr für die Mitgliedschaft bei OpenPeppol und trägt gegebenenfalls Hosting-Kosten. Für eine bildhafte Beschreibung von Peppol lesen Sie gerne unseren Blogbeitrag zum Thema: Wie sie E-Rechnungen mit Peppol verschicken.
Sie fragen sich jetzt, wie Sie Dokumente über Peppol versenden können? Kommen Sie gerne auf uns zu, wir haben mehrere Partner im Portfolio und beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fragen rund um das Thema.
XRechnung 2.0.1 in den Startlöchern
Kaum hat sich XRechnung 2.0.0 etabliert, steht schon die nächste Version in den Startlöchern: Ab dem 01.07.2021 sind XRechnungen nur noch in der Version 2.0.1 gültig. Hier die wichtigsten Anpassungen im Überblick (Spoiler: Sie müssen voraussichtlich nichts in Ihrem System anpassen):
Die Geschäftsregel BR-DE-16 (Angabe der VAT ID oder einer äquivalenten Identifizierungsnummer) gilt nur noch für Rechnungen, die Positionen mit den folgenden Steuerkategorie-Codes enthalten:
Taucht in einer Rechnung einer der Codes auf, was in der Regel der Fall ist, greift diese Regel also weiterhin.
Darüber hinaus gibt es nur noch ein paar oberflächliche Änderungen an der Spezifikation von Unterpositionen, die derzeit noch nicht in ZUGFeRD abbildbar sind, sowie editorielle Anpassungen am Spezifikationsdokument.
Nach meiner Handlungsempfehlung müssen Sie keine Anpassungen vornehmen. Eine Regel einzuhalten, obwohl sie nicht verpflichtend ist, finde ich besser als den einen weiteren Sonderfall zu implementieren. Dieses Update zieht also keine zwingend notwendigen Konsequenzen für Sie mit sich.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Peppol oder zur aktuellen Version 2.0.1 von XRechnung? Kontaktieren Sie mich gerne – ich helfe Ihnen dann bei Ihrem individuellen Anliegen.
Ich hoffe, diese Zusammenfassung der aktuellen E-Rechnungs-News haben Ihnen gefallen. Ich freue mich auf Ihr Feedback, Ihre Anmerkungen und Ihre Fragen in den Kommentaren.