
E-Rechnungspflicht: Was das Schreiben des Bundesfinanzministeriums sagt

Am 15. Oktober 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur E-Rechnungs-Pflicht zwischen Unternehmen innerhalb Deutschlands veröffentlicht. Das Schreiben fasst die wichtigsten Fristen und gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung in Deutschland zusammen. In diesem Beitrag erfahren Sie knapp, was Sie zu dem Schreiben wissen müssen.
Das Wichtigste im Überblick
- E-Rechnungs-Pflicht: Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab 2028 ist die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und auszustellen, für alle Unternehmen verbindlich.
- Standards: In Deutschland werden ZUGFeRD und XRechnung als E-Rechnungsformate verwendet.
- Übermittlungsweg: E-Rechnungen werden derzeit hauptsächlich per E-Mail versendet. Zukünftig wird das Peppol-Netzwerk wichtiger.
- Kritik: Es wird eine einheitliche und verbindliche Lösung für den Versand von E-Rechnungen gefordert, um die Effizienz zu steigern und die Anforderungen zu vereinheitlichen.
E-Rechnungspflicht in Deutschland: Gesetzliche Vorgaben
Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung bestätigt grundsätzlich den eingeschlagenen Weg zur E-Rechnungspflicht und konkretisiert diesen an einigen Stellen weiter.
So gilt seit 1. Januar 2025 in Deutschland für Unternehmen die Verpflichtung, dass sie dazu in der Lage sein müssen, E-Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen. Übergangsregelungen gelten bis Ende 2027. Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen in Deutschland unabhängig vom Umsatz E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und ausstellen können. Dies gilt ausschließlich für den B2B-Bereich, Rechnungen an Privatpersonen können weiterhin auf Papier oder als reines PDF-Dokument ausgestellt werden.
Die beiden Standards, die in Deutschland für E-Rechnungen genutzt werden, sind ZUGFeRD und XRechnung. Hier müssen Sie beachten, dass XRechnung als reine XML-Datei nach wie vor für die Rechnungsstellung an öffentliche Stellen (B2G-Bereich) die priorisierte Lösung ist. Demgegenüber fokussiert ZUGFeRD als hybride Lösung mit einer in ein PDF-Dokument eingebetteten XML-Datei den B2B-Bereich.
Das BMF im Schreiben zur Übermittlung von E-Rechnungen
Neben der Erstellung von E-Rechnungen ist auch interessant, wie das BMF die Übermittlung von E-Rechnungen künftig regeln wird. Aktuell nutzen viele Unternehmen den klassischen Weg per E-Mail, deren Versand entweder manuell oder automatisiert erfolgt. Zunehmend wird jedoch das Peppol-Netzwerk auch im B2B-Bereich wichtiger werden. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk, das seit 2023 für öffentliche Behörden für die Übermittlung von E-Rechnungen verpflichtend ist und auch international als Standard für den Austausch elektronischer Dokumente wie E-Rechnungen Anwendung findet.
Dennoch nennt das BMF in dem Schreiben keine einheitliche Lösung für die Übermittlung von E-Rechnungen, die Entscheidung bleibt den Unternehmen überlassen. In der Regelung ist nur die Rede von einem “zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich einzuführenden Meldesystems“ für den Austausch von Rechnungsdaten, für das „E-Rechnungsplattformen von Bedeutung sein werden“. Konkreter wird die Regelung an dieser Stelle nicht.

Kritik am Schreiben des BMF zur E-Rechnung
Dies kritisiert Stephan Hüttmann von der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG). Die “Einführung eines einheitlichen und klar definierten Transportweges“ der E-Rechnungen sei eine dringende Anforderung von Unternehmen, die von der aktuellen Regelung des Finanzministeriums nicht erfüllt werde. Hüttmann empfiehlt, dass der Versand von E-Rechnungen per E-Mail nur als Übergangslösung bis Ende 2027 genutzt werden sollte. Ab da sollte eine einheitliche Lösung verpflichtend sein, beispielsweise das Peppol-Netzwerk.
Darüber hinaus schreibt Hüttmann, dass die DSAG weiterhin das Format XRechnung vorzieht, da dieses auf den Standard UBL setzt. Insgesamt hofft die DSAG, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben dahingehend nachgeschärft werden, dass möglichst wenige Standards und Lösungen parallel existieren, um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu reduzieren.
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Fazit
Das BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung bestätigt den bereits eingeschlagenen Weg: XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden Standards für E-Rechnungen in Deutschland und koexistieren damit gleichberechtigt nebeneinander. Auch über welchen Übertragungsweg die E-Rechnungen verschickt und empfangen werden, müssen die Unternehmen aktuell unter sich ausmachen. Die DSAG hofft darauf, dass der Gesetzgeber eine Vereinheitlichung durchsetzt und die Übermittlung von E-Rechnungen ab 2028 beispielsweise nur noch über Peppol zulässig ist.
Wie übermitteln Sie Ihre E-Rechnungen? Nutzen Sie dafür Peppol oder ziehen Sie doch die Lösung per E-Mail vor? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar!

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Dieser Artikel erschien bereits im Januar 2025. Der Artikel wurde am 02.09.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.
FAQ
Ab wann gilt die E-Rechnungs-Pflicht in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen zu können. Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und ausstellen können.
Welche Standards werden für E-Rechnungen in Deutschland verwendet?
Die beiden in Deutschland verwendeten Standards für E-Rechnungen sind ZUGFeRD und XRechnung. XRechnung wird für Rechnungen an öffentliche Stellen genutzt und spielt auch im B2B-Bereich eine große Rolle. Demgegenüber wird ZUGFeRD nahezu ausschließlich für den B2B-Bereich verwendet.
Welche Regelungen gelten für den Versand von E-Rechnungen?
Der Versand von E-Rechnungen kann über verschiedene Kanäle erfolgen, derzeit häufig per E-Mail. Langfristig wird das Peppol-Netzwerk im B2B-Bereich eine wichtige Rolle spielen. Für den B2G-Bereich, also die Rechnungsstellung an öffentliche Behörden, ist bereits jetzt die Übermittlung per Peppol vorgeschrieben.
Welche Kritik gibt es an der aktuellen Regelung?
Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) kritisiert, dass es keine einheitliche Lösung für den Transportweg von E-Rechnungen gibt und fordert eine verbindliche Regelung, zum Beispiel durch das Peppol-Netzwerk.