Alex Wiefel
23. Januar 2025

E-Rechnungspflicht: Was das Schreiben des Bundesfinanzministeriums sagt

BMF Schreiben e rechnung

Am 15. Oktober 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur E-Rechnungs-Pflicht zwischen Unternehmen innerhalb Deutschlands veröffentlicht. Das Schreiben fasst noch einmal die wichtigsten Fristen und gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung in Deutschland zusammen. In diesem Beitrag erfahren Sie knapp, was Sie zu dem Schreiben wissen müssen.

E-Rechnungspflicht in Deutschland: Gesetzliche Vorgaben

Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung bestätigt grundsätzlich den eingeschlagenen Weg zur E-Rechnungspflicht und konkretisiert diesen an einigen Stellen weiter.

So gilt seit 1. Januar 2025 in Deutschland für Unternehmen die Verpflichtung, dass sie dazu in der Lage sein müssen, E-Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen. Übergangsregelungen gelten bis Ende 2027. Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen in Deutschland unabhängig vom Umsatz E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und ausstellen können. Dies gilt ausschließlich für den B2B-Bereich, Rechnungen an Privatpersonen können weiterhin auf Papier oder als reines PDF-Dokument ausgestellt werden.

Die beiden Formate, die dafür infrage kommen, sind ZUGFeRD und XRechnung. Hier müssen Sie beachten, dass XRechnung als reine XML-Datei nach wie vor im B2G-Bereich die priorisierte Lösung ist. Demgegenüber fokussiert ZUGFeRD als hybride Lösung mit einer in ein PDF-Dokument eingebetteten XML-Datei den B2B-Bereich.

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Das BMF im Schreiben zur Übermittlung von E-Rechnungen

Neben der Erstellung von E-Rechnungen ist auch interessant, wie das BMF die Übermittlung von E-Rechnungen künftig regeln wird. Aktuell nutzen viele Unternehmen den klassischen Weg per E-Mail, die entweder manuell oder automatisiert versendet wird. Zunehmend wird jedoch das Peppol-Netzwerk auch im B2B-Bereich wichtiger werden. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk, das seit 2023 für öffentliche Behörden für die Übermittlung von E-Rechnungen verpflichtend ist und auch international als Standard für den Austausch elektronischer Dokumente wie E-Rechnungen Anwendung findet.

Dennoch nennt das BMF in dem Schreiben keine einheitliche Lösung für die Übermittlung von E-Rechnungen, die Entscheidung bleibt den Unternehmen überlassen. In der Regelung ist nur die Rede von einem zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich einzuführenden Meldesystems“ für den Austausch von Rechnungsdaten, für das „E-Rechnungsplattformen von Bedeutung sein werden“. Konkreter wird die Regelung an dieser Stelle nicht.

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Kritik am Schreiben des BMF zur E-Rechnungs-Pflicht

Dies kritisiert Stephan Hüttmann von der Deutschsprachigen SAP Anwendergruppe (DSAG). Die „Einführung eines einheitlichen und klar definierten Transportweges“ der E-Rechnungen sei eine dringende Anforderung von Unternehmen, die von der aktuellen Regelung des Finanzministeriums nicht erfüllt werde. Hüttmann empfiehlt, dass der Versand von E-Rechnungen per E-Mail nur als Übergangslösung bis Ende 2027 genutzt werden sollte. Ab da sollte eine einheitliche Lösung verpflichtend sein, beispielsweise das Peppol-Netzwerk.

Darüber hinaus schreibt Hüttmann, dass die DSAG weiterhin das Format XRechnung vorzieht, da dieses auf den Standard UBL setzt. Insgesamt hofft die DSAG, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben dahingehend nachgeschärft werden, dass möglichst wenig Formate und Lösungen parallel existieren, um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu reduzieren.

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Fazit

Das BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung bestätigt den bereits eingeschlagenen Weg: XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden Formate für E-Rechnungen in Deutschland und co-existieren damit gleichberechtigt nebeneinander. Auch über welchen Übertragungsweg die E-Rechnungen verschickt und empfangen werden, müssen die Unternehmen aktuell unter sich ausmachen. Die DSAG hofft darauf, dass der Gesetzgeber eine Vereinheitlichung durchsetzt und die Übermittlung von E-Rechnungen ab 2028 beispielsweise nur noch über Peppol zulässig ist.

Wie übermitteln Sie Ihre E-Rechnungen? Nutzen Sie dafür Peppol oder ziehen Sie doch die Lösung per E-Mail vor? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar!

Wenn Sie weitere Fragen zur E-Rechnung haben, kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie unverbindlich.

Alex Wiefel

Alex Wiefel

Als Management & Technologieberater im Bereich Formulare, Archivierung und E-Rechnung verbinde ich tiefgehende fachliche Expertise mit langjährigem Projektleitungs-Know-How. Diese Kombination liefert mir die Grundlage, meine Kunden-Projekte zum Erfolg zu führen. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre Formularlandschaft auf den neusten Stand zu bringen, Daten konform zu archivieren sowie Rechnungen zu digitalisieren.

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